Apotheke für Tierarzneimittel

Wir führen Arzneimittel und Futtermittel für Ihre Tiere.

Gerne können Sie während der Öffnungszeiten Medikamente, Wurmmittel für Pferde, Hunde, Katzen und Reptilien abholen.

 

 

Neues Tierarzneimittelgesetz

Ab dem 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft.
Wir möchten Ihnen wichtige Informationen zu ausgewählten Schwerpunkten weitergeben, die für jeden Tierbesitzer wichtig sind.

Erlaubt:

  • Abgabe von Medikamenten ausschließlich an Tierbesitzer der vom Tierarzt behandelten Tiere

Nicht erlaubt:

  • Versand von Arzneimitteln
  • Abgabe an Tierhalter aufgrund eines Rezepts eines anderen Tierarztes
  • Abgabe ohne Untersuchung

Die Abgabe von Arzneimitteln ist demnach nur nach einer tierärztlichen Untersuchung aufgrund Diagnose zulässig. Das gilt nur für die selbst vom Tierarzt untersuchten Tiere. Die Abgabe ohne Untersuchung oder an nicht behandelte Tiere ist nicht zulässig.

Sollten Sie in Behandlung in einer anderen Tierarztpraxis sein, dürfen wir Ihnen leider keine Medikamente geben, auch nicht mit einem Rezept Ihrer Tierarztpraxis.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die gesetzlichen Regelungen befolgen.

Dr. med.vet.

Stephanie Gehb

Kirrwillerstr. 18

64832 Babenhausen

 

Telefon 06073 / 6752

Fax      06073 / 6049777

 

E-Mail

info@tierarztpraxis-drsgehb.de

  

Hausbesuche

nach Vereinbarung

Öffnungszeiten
Mo.- Fr.

09.00-12.30 

Mo.,Di.,Do. 15.00-18.00
Fr. 15.00-17.00
 

 

 
Termine nach Vereinbarung